Satzung

Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Wir verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Und damit folgen wir den Bestimmungen des §52 der Abgabenverordnung. Unsere Satzung wurde letztmalig im November 2018 angepasst. Unser Verein – der Katharinenheim Endorf e.V. erhielt 1943 die Gemeinnützigkeit anerkannt.

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